Personensteuern auf Zypern

  • Jede Person, die 183 Tage oder mehr im Jahr auf Zypern lebt, muss sein weltweites Einkommen auf Zypern versteuern.
  • Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Stand 2011)
  • Gewinne aus Aktien, Dividenden und Zinsen sind steuerfrei. 

Weitere Informationen finden sie unter NON DOM Status. Für ausführliche Beratungen können wir Ihnen kompetente Partner vermitteln.

Steuersätze auf Zypern

Mehrwertsteuer               19% ermäßigt 9% und 5%

Einkommensteuer

        0 € -    19.500 €            0%

19.501 € -   28.000 €          20%                

28.001 € -   36.300 €          25%

36.300 € -  60.000 €          30%

ab               60.001 €          35%


Firmensteuern auf Zypern

  • Der Steuersatz für Körperschaften bewegt sich je nach Branche fix, zwischen 2,5% und 12,5%.
  • Es werden keine Vorauszahlungen verlangt.
  • Gewerbesteuer oder Solidarabgaben existieren nicht.
  • Gewinne aus Aktienhandel sind steuerfrei.
  • Verluste von Zyperngesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.
  • Gewinne und Verluste einer Firmengruppe können gegenseitig verrechnet werden.
  • Treuhandgeschäftsführungen sind erlaubt und gesetzlich geregelt.

Ab wann kann eine Firma auf Zypern steuerpflichtig werden

Die Firma muss ihren Sitz und die Geschäftsführung auf Zypern haben von der Entscheidungen, die Geschicke und Kontrolle bestimmt werden.

Es ist also nicht ausreichend eine Firma mit Sitz in Zypern zu gründen und diese vom Ausland zu leiten.

Anmerkung

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keine rechtlichen oder steuerlichen Beratungen anbieten oder durchführen. Die Informationen gründen aus Recherchen unterschiedlicher Quellen, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.

Gerne nennen wir Ihnen kompetente und überwiegend deutschsprachige Partner.

Stand 03/2019